Anmeldung der Schulanfänger
Zum Schuljahresbeginn im September 2025 werden die Kinder schulpflichtig, die bis 30. Juni das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihr Kind am
- Montag, dem 24.02.2025 bzw.
- Dienstag, dem 25.02.2025
zu der im Anschreiben angegebenen Zeit anzumelden. Hierzu sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen. Früher zurückgestellte Kinder sind erneut anzumelden. Bitte bringen Sie auch die übrigen versendeten Anmeldeunterlagen mit. Ihr Kind ist zur Anmeldung herzlich eingeladen.
Anträge auf Zurückstellung oder auf vorzeitige Schulaufnahme
Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, können ebenfalls angemeldet werden, sofern die Einschulung des Kindes schon Gegenstand der Beratung zwischen Kindergarten und Elternhaus war. Voraussetzung für die Aufnahme ist die erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit des Kindes. Für Kinder, die den Anforderungen der Schule nicht gewachsen sind, kann Zurückstellung beantragt werden.
Ihr Schulleitungsteam
Christian Traub, Gemeinschaftsschulrektor Matthias Tetzner, Gemeinschaftsschulkonrektor